Klasse B

 

Klasse B

Kraftfahrzeuge –  mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt)

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre – BF17)
Eingeschlossene Klassen: AM und L

Theorieunterricht

  • 12 Doppelstunden  Grundstoff
    (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)
  • 2 Doppelstunden  Zusatzstoff

Praxis

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung:

  • 5 Überlandfahrten
  • 4 Autobahnfahrten
  • 3 Dämmerung-, Dunkelheitsfahrten

(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von deinen persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

Theorieprüfung ist abzulegen

  • bei Ersterteilung:
    Fragebogen mit 30 Fragen
    (ab 11  Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden)
  • bei Erweiterung:
    Fragebogen mit 20 Fragen
    (ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden)

 BF17

  • ab einem Alter von 16 ½ Jahren kann man die Zulassung zum BF 17 beantragen und die Ausbildung absolvieren
  • theoretische Prüfung frühestens drei Monate vor dem 17. Geburtstag, praktische Prüfung frühestens einen Monat vorher
  • nach bestandener Prüfung gibt es keinen Kartenführerschein, sondern eine Prüfungsbescheinigung, damit beginnt auch die zweijährige Probezeit
  • gefahren werden darf nur mit Begleitperson und nur in Deutschland und Österreich
  • das BF 17 ist für die Klassen B (Pkw) oder BE (Anhänger) möglich – eingeschlossen sind die Klassen AM und L
  • zum 18. Geburtstag kann die reguläre Fahrerlaubnis beantragt werden, dann erhält man den Kartenführerschein

 

Begleitpersonen müssen folgende Bedingungen erfüllen:

  • mindestens 30 Jahre alt
  • Führerschein Klasse B seit mindestens 5 Jahren
  • nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg
  • Alkohol-Promillegrenze: 0,5
  • keine Drogen
  • es können mehrere Begleiter eingetragen werden (nicht nur die Eltern)
  • die Eltern müssen den Begleitpersonen zustimmen